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Artikel
1: Allgemeine Bestimmungen Boels Survey & Laser
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1.1
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Die
in diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen verwendeten Begriffe
haben, falls und insofern nicht ausdrücklich davon abgewichen wird, folgende
Bedeutung:
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A.
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Angebot:
unverbindliches Angebot von Boels im Katalog oder auf der Website an eine
potenzielle Gegenpartei.
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B.
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Boels Survey & Laser:
Boels
Geo & Safety ist Teil von Boels Verhuur B.V. und alle mit den zuvor genannten Gesellschaften
verbundenen Tochter- und/oder Schwestergesellschaften.
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C.
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Mangel/Mängel:
Abweichung(en)
an einem Objekt, die bereits vor der Lieferung vorhanden war(en) und durch
die das Objekt nicht (mehr) dem Vertrag entspricht, wie Defekte und Schäden,
die die Folge von Herstellungs- und/oder Materialfehlern oder dem Fehlen der
(vereinbarten) spezifischen, wesentlichen Anforderungen und/oder Merkmale
sind. Unter Mängeln wird Folgendes ausdrücklich nicht verstanden:
Defekte und Schäden, die nach der Lieferung aufgetreten sind, wie zum
Beispiel, jedoch nicht ausschließlich, Fallschäden und Defekte und Schäden,
verursacht durch fehlerhafte Verwendung oder Lagerung, unsachkundige oder
unzureichende Wartung oder durch normalen Verschleiß. Im Falle von
Gegenpartei B wird unter Mängeln außerdem Folgendes nicht verstanden:
Beschädigungen, die während des Transports oder durch den Transport verursacht
wurden.
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D.
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Angaben:
zum
Angebot gehörende Kataloge, Entwürfe, Abbildungen und Zeichnungen, Modelle,
Muster, Beschreibungen, Software, technische Informationen und Ähnliches.
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E.
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Kaufvertrag:
der
im Unternehmen von Boels Survey & Laser abgeschlossene schriftliche Vertrag im Falle eines
Direktverkaufs (am Schalter).
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F.
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Fernkauf:
der
Vertrag gemäß Artikel 7:46a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches,
bei dem bis zum Vertragsabschluss ausschließlich eine oder mehrere Techniken
für die Fernkommunikation genutzt werden (Telefon, Fax, Internet).
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G.
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Angebot:
unverbindliches schriftliches Angebot von Boels Survey & Laser an eine potenzielle Gegenpartei.
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H.
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Auftrag: der/die
von einer Gegenpartei an Boels Survey & Laser erteilte schriftliche oder mündliche Auftrag
oder Bestellung.
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I.
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Auftragssumme:
der
Gesamtbetrag, den die Gegenpartei Boels Survey & Laser auf der Grundlage des Vertrags
schuldet.
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J.
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Auftragsbestätigung:
schriftliche
Annahme des Auftrags durch Boels Survey & Laser.
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K.
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Vertrag/Verträge:
der/die
zwischen Boels Survey & Laser und der Gegenpartei durch eine Auftragsbestätigung bzw. einen
Kaufvertrag geschlossene(n) Kaufvertrag/Kaufverträge, für den/die die
Verkaufsbedingungen gelten.
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L.
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Schriftlich:
mittels
eines von bevollmächtigten Vertretern von Boels Survey & Laser und/oder der Gegenpartei
unterzeichneten Dokuments bzw. mittels eines elektronischen Dokuments.
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M.
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Sicherheitsmängel:
Mängel
gemäß Artikel 6:186 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
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N.
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Verkaufsbedingungen:
die
vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Boels Survey & Laser.
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O.
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Gegenpartei:
jede
natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt
(falls spezifiziert: Gegenpartei A), jede natürliche Person, die in
Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt und jede juristische Person oder
andere Rechtsform (falls spezifiziert: Gegenpartei B), die aufgrund
eines mit Boels Survey & Laser geschlossenen Vertrags in einem Vertragsverhältnis zu Boels Survey & Laser steht. Darunter wird insbesondere auch derjenige verstanden, in dessen
Auftrag und für dessen Rechnung Gegenstände geliefert werden.
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1.2
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Als
Versanddatum der Dokumente und/oder Waren gilt das Datum des Poststempels
oder das Fax- oder E-Mail-Datum. Falls ein solches Datum nicht angegeben
wurde oder nachgewiesen werden kann und eine Meinungsverschiedenheit über den
fristgerechten Versand besteht, gelten die von der Gegenpartei B gesendeten
Dokumente als nicht fristgerecht versandt.
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Artikel
2: Geltungsbereich
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2.1
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Die
Verkaufsbedingungen gelten für alle Angebote von Boels Survey & Laser und für alle von Boels Survey & Lasergeschlossenen Verträge zum Verkauf und zur Lieferung von beweglichen Sachen
an eine Gegenpartei.
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2.1
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Falls
die Gegenpartei in ihrer Korrespondenz in Bezug auf den Vertrag auf andere
Bedingungen verweist, wird deren Anwendbarkeit ausdrücklich abgelehnt.
Irgendeine anderslautende Klausel in derartigen anderen Bedingungen ändert
nichts an der Gültigkeit der im vorangehenden Satz genannten Bestimmung.
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2.2
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Änderungen
und/oder Ergänzungen des Vertrags und/oder irgendeiner Bestimmung der
Verkaufsbedingungen sind nur wirksam, falls und insofern sie ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurden. Sie beziehen sich lediglich auf den jeweiligen Vertrag.
Falls eine solche Änderung oder Ergänzung von Boels Survey & Laser angenommen wird, wird
dies keine Präzedenzwirkung haben und kann die Gegenpartei daraus keinerlei Ansprüche
für eventuelle künftige Verträge ableiten.
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2.3
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Die
Gegenpartei B, mit der einmal ein Vertrag unter Anwendung der vorliegenden
Verkaufsbedingungen geschlossen wurde, stimmt der Anwendbarkeit der
Verkaufsbedingungen für spätere Verträge mit Boels Survey & Laser zu.
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Artikel 3: Angebote
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3.1
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Angebote
sind vollkommen unverbindlich und verpflichten Boels Survey & Laser in keinster Weise, es
sei denn, in dem Angebot wird ausdrücklich und eindeutig das Gegenteil
verfügt.
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3.2
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Ein
Angebot ist für die Dauer von zwei Wochen nach dem Angebotsdatum gültig und
wird anschließend unwirksam.
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3.3
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Von Boels Survey & Laser bereitgestellte Angaben bleiben Eigentum von Boels Survey & Laser, dürfen ohne
ausdrückliche Zustimmung von Boels Survey & Laser nicht vervielfältigt und/oder Dritten zur
Verfügung gestellt werden und müssen Boels Survey & Laser nach erster Aufforderung unverzüglich
zurückgegeben werden. Boels Survey & Laser behält sich außerdem alle eventuellen geistigen und
gewerblichen Eigentumsrechte vor.
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3.4
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Die
von Boels Survey & Laser bereitgestellten Angaben dienen lediglich als Beispiel und
begründen keine Rechte. Angaben von Boels Survey & Laser bezüglich Farben, Größen,
Leistungen, Eigenschaften usw. gelten nur als annähernd und sind unverbindlich.
Alle Abbildungen, Beschreibungen, Fotos, Kataloge, Werbematerialien, Angebote
und auf der/den Website(s) von Boels Survey & Laser enthaltenen Informationen sind für Boels Survey & Laser unverbindlich.
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Artikel 4: Zustandekommen des Vertrags
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4.1
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Ein
Vertrag kommt lediglich zustande, falls und insofern Boels Survey & Laser einen Auftrag
durch eine (elektronische) Auftragsbestätigung bestätig hat, oder falls und
insofern bei einem Direktverkauf am Schalter eine Auftragsbestätigung
ausgehändigt und/oder ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde bzw. wenn Boels Survey & Laser nach
Erhalt eines Auftrags mit der tatsächlichen Ausführung dessen beginnt.
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4.2
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Die
Auftragsbestätigung beziehungsweise der Kaufvertrag gilt als vollständige und
korrekte Wiedergabe des Inhalts des geschlossenen Vertrags.
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4.3
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Ein
schriftlicher Auftrag kann ausschließlich schriftlich widerrufen oder
geändert werden, und zwar nur dann, wenn dieser Widerruf oder dieses
Änderungsersuchen vor dem Versand der Auftragsbestätigung beziehungsweise vor
der tatsächlichen Vertragsdurchführung seitens Boels Survey & Laserbei Boels Survey & Laser eingegangen
ist. Ein schriftlicher Auftrag gilt auf jeden Fall als unwiderruflich, wenn
nicht innerhalb von 5 Werktagen nach dessen Datum ein Widerruf versandt wurde.
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4.4
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Boels Survey & Laser hat das Recht, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
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Artikel 5: Inhalt des Vertrags
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5.1
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Der
Inhalt des Vertrags und der Umfang der Verpflichtungen ergeben sich
ausschließlich aus der Auftragsbestätigung/dem Kaufvertrag und den
Bestimmungen der Verkaufsbedingungen.
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5.2
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Eventuelle
zusätzliche Vereinbarungen, Zusagen oder Mitteilungen, die von Mitarbeitern
von Boels Survey & Laser oder im Namen von Boels Survey & Laser von anderen Personen, die als Vertreter
auftreten, getroffen beziehungsweise vorgenommen wurden, sind für Boels Survey & Laser lediglich
verbindlich, falls diese Vereinbarungen, Zusagen oder Mitteilungen von vertretungsbefugten
leitenden Mitarbeitern oder entsprechend bevollmächtigten Personen
schriftlich bestätigt wurden.
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5.3
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Boels Survey & Laser übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben,
die von Herstellern und/oder Importeuren erteilt wurden.
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5.4
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Geringfügige
Abweichungen von dem Vertrag seitens Boels Survey & Laser sind zulässig, falls und insofern
die Gegenpartei vor dem Zustandekommen des Vertrags keine schriftliche
Mitteilung über für sie unabdingbare Voraussetzungen vorgenommen hat und
insofern sich die von Boels Survey & Laserzu erbringende Leistung infolge der Abweichungen
nicht wesentlich ändert.
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Artikel
6: Preise
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6.1
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Die
in dem Katalog von Boels Survey & Laser genannten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt
der Drucklegung dieses Katalogs geltenden Bedingungen. Diese Preise
verpflichten Boels Survey & Laser lediglich für die Dauer von 30 Tagen nach dem
Veröffentlichungsdatum des Katalogs. Anschließend sind diese Preise als unverbindliche
Richtpreise zu betrachten. Mit dem Erscheinen eines neuen Katalogs werden
alle früheren Angebote unwirksam.
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6.2
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Die
auf der/den Website(s) von Boels Survey & Laser genannten Preise sind unverbindlich und
gelten vorbehaltlich Änderungen.
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6.3
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Boels Survey & Laser ist berechtigt, vereinbarte Preise aufgrund einer nach dem Vertragsabschluss
auftretenden Änderung der Bedingungen zu erhöhen, wenn von Boels Survey & Laser unter diesen
veränderten Bedingungen billigerweise keine Verbindlichkeit der vereinbarten
Preise verlangt werden kann. In diesem Fall ist Gegenpartei A berechtigt, den
Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist (eine Frist von 10 Kalendertagen
wird dabei als ausreichend angemessen betrachtet) nach Erhalt der Mitteilung
der Preisänderung durch eine schriftliche Mitteilung an Boels Survey & Laser aufzulösen.
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6.4
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Die
von Boels Survey & Laser in einem Katalog genannten Preise gelten für die Lieferung „ab
einer Niederlassung von Boels Survey & Laser“ (Incoterms 2000) und verstehen sich zuzüglich
Umsatzsteuer. Dies gilt, sofern nicht anders schriftlich angegeben.
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6.5
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Der
von der Gegenpartei geschuldete (Kauf)preis sowie zusätzliche Kosten für den
Versand, die Umsatzsteuer und eventuelle andere Kosten oder Zuschläge werden
in der Auftragsbestätigung bzw. dem Kaufvertrag sowie auf der Rechnung
deutlich angegeben.
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Artikel 7: Lieferung und Gefahr
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7.1
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Die
von Boels Survey & Laser angegebene Lieferfrist beginnt am letzten der folgenden Zeitpunkte:
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a. dem Tag des
Vertragsabschlusses;
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b. dem Tag, an
dem Boels Survey & Laser die Ausführung des Vertrags erforderlichen Bescheide, Angaben,
Genehmigungen usw. erhält;
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c. dem Tag, an
dem Boels Survey & Laser die Auftragssumme bzw. einen Vorschuss darauf erhält, wenn
vereinbart wurde, dass die Gegenpartei diesen vor der Lieferung bezahlt, und
wenn dabei vereinbart wurde, dass in diesem Fall die Lieferfrist von dem
Erhalt der Auftragssumme oder des Vorschusses durch Boels Survey & Laser abhängig ist.
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7.2
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Obwohl Boels Survey & Laser bemüht sein wird, die vereinbarten Lieferfristen soweit wie möglich
einzuhalten, handelt es sich dabei lediglich um Richtzeiten und verpflichten
sie Boels Survey & Laser nicht. Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen
gilt die mitgeteilte Lieferfrist niemals als Ausschlussfrist.
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7.3
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Bei
Überschreitung der Lieferfrist ist die Gegenpartei allerdings berechtigt, Boels Survey & Laser per Einschreiben eine Ausschlussfrist zu setzen, sofern diese
Ausschlussfrist unter Berücksichtigung aller Bedingungen angemessen ist und
auf jeden Fall nicht weniger als 45 Tage beträgt.
Falls ein Fernkauf vorliegt, ist Gegenpartei A berechtigt, den Vertrag
aufzulösen, wenn und sofern Boels Survey & Laser den Vertrag nicht innerhalb von 30 Tagen
nach der anfänglich angegebenen oder vereinbarten Lieferfrist erfüllt hat. Boels Survey & Laser ist in diesem Fall nicht zu einer Schadensersatzleistung gehalten.
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7.4
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Die
Gegenpartei ist erst nach Überschreitung der (gemäß Artikel 7.2 vereinbarten
oder gemäß Artikel 7.3 gesetzten) Ausschlussfrist zur Vertragsauflösung
berechtigt.
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7.5
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Boels Survey & Laser ist zu Teillieferungen berechtigt beziehungsweise darf mit der Lieferung
warten, bis die gesamte Bestellung fertig ist. In entsprechenden Fällen wird
diesbezüglich Rücksprache mit der Gegenpartei gehalten. Im Falle von
Teillieferungen ist Boels Survey & Laser berechtigt, die bereits gelieferten Waren jeweils
sofort in Rechnung zu stellen.
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7.6
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Die
Waren gelten als geliefert und die Gefahr für den Untergang der Waren geht
auf die Gegenpartei über:
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a) bei
Lieferung ab Werk von Boels Survey & Laser: zum Zeitpunkt der tatsächlichen
Besitzverschaffung;
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b) bei
Lieferung an einem anderen Ort:
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I. im Falle von
Gegenpartei A: zu dem Zeitpunkt des Abladens am vereinbarten Ort.
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II. im Falle von
Gegenpartei B: zu dem Zeitpunkt, an dem die Waren bei der Niederlassung von Boels Survey & Laser geladen sind.
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Falls
auf Wunsch der Gegenpartei B beim Laden (bei Lieferung unter a) oder Abladen
(bei Lieferung unter b) die Dienste von Mitarbeitern von Boels Survey & Laser beansprucht
werden, so erfolgt dies völlig auf die Gefahr von Gegenpartei B.
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7.7
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Die
Gegenpartei ist gehalten, die Waren am vereinbarten Zeitpunkt abzunehmen.
Kosten, die durch eine Abnahmeverweigerung bzw. eine nicht rechtzeitige
Abnahme, einschließlich Lagerkosten, entstehen, gehen zu Lasten der
Gegenpartei.
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Artikel 8: Transport
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8.1
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Im
Falle der Lieferung gemäß Artikel 7.6 unter b wird Boels Survey & Laser die Waren auf Kosten
der Gegenpartei zum vereinbarten Ort transportieren (lassen). Bei Gegenpartei
B erfolgt dieser Transport jeweils auf die Gefahr der Gegenpartei. Wenn nicht
schriftlich anders vereinbart, ist die Gegenpartei B selbst für das
Abschließen einer Transportversicherung verantwortlich.
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8.2
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Wenn Boels Survey & Laser die Waren zu einer Adresse außerhalb seiner Niederlassung
transportieren lässt, kann der Spediteur die Waren an allen Arbeitstagen
zwischen 07.00 und 18.00 Uhr abliefern, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde. Die Gegenpartei wird in diesem Fall für eine
sofortige Entgegennahme sorgen, sobald Boels Survey & Laser bzw. der von Boels Survey & Laser eingesetzte Spediteur
die Waren an der betreffenden Adresse anbietet. Wenn die Gegenpartei die
angebotenen Waren nicht sofort entgegennimmt, ist Boels Survey & Laserberechtigt, die Waren
ohne weitere Mahnung oder Inverzugsetzung (anderswo) auf Kosten und Gefahr der
Gegenpartei zu lagern. Die Waren werden in diesem Fall als in ordnungsgemäßen
Zustand und vertragsgemäß geliefert betrachtet.
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Artikel 9:
Untersuchungspflicht/Reklamationen
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9.1
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Die
Gegenpartei wird die Waren bei der Übergabe auf äußerlich sichtbare Mängel
prüfen und den Lieferschein/das Transportdokument zum Zeichen des
ordnungsgemäßen Erhalts unterzeichnen. Die Gegenpartei wird auf diesem
Dokument alle eventuellen Mängel vermerken. Falls und insofern auf dem zuvor
genannten Dokument keine gegenteiligen Angaben vermerkt sind, wird davon
ausgegangen, dass die Waren in gutem Zustand und vertragsgemäß abgeliefert
wurden.
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9.2
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Beanstandungen
der Gegenpartei B, die sich auf äußerlich sichtbare Mängel an den Waren
beziehen und die während der in Absatz 1 genannten Prüfung festgestellt
wurden bzw. festgestellt hätten werden können, müssen Boels Survey & Laser von der
Gegenpartei B innerhalb von 2 Arbeitstagen nach der Lieferung schriftlich,
deutlich spezifiziert und per Einschreiben mitgeteilt werden.
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9.3
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Mängel,
die während der zuvor genannten Prüfung nicht festgestellt wurden und auch
nicht hätten festgestellt werden können, müssen Boels Survey & Laser von der Gegenpartei B
innerhalb von 2 Wochen und von der Gegenpartei A innerhalb von 2 Monaten nach
ihrer Feststellung in der in Absatz 2 genannten Form mitgeteilt werden.
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9.4
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Jeder
Anspruch der Gegenpartei gegenüber Boels Survey & Laser bezüglich Mängel an den von Boels Survey & Laser gelieferten Waren entfällt, wenn die Mängel Boels Survey & Laser nicht innerhalb der oben in
Absatz 2 und 3 genannten Fristen und/oder nicht auf die dort angegebene Weise
mitgeteilt werden.
Jeder Anspruch der Gegenpartei gegenüber Boels Survey & Laser in Bezug auf Mängel an den von Boels Survey & Laser gelieferten Waren entfällt ebenfalls, wenn:
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a. die
Gegenpartei Boels Survey & Laser im Zusammenhang mit der Überprüfung der Berechtigung der
Beanstandung nicht/nicht ausreichend unterstützt;
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b. die
Gegenpartei die Waren nicht korrekt aufgestellt, behandelt, verwendet,
aufbewahrt oder gewartet hat oder falls sie die Waren unter nicht für die
Waren geeigneten Umständen verwendet oder behandelt hat;
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c. die
Gegenpartei ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Boels Survey & LaserReparaturen und/oder Änderungen an den Waren vorgenommen hat
beziehungsweise hat vornehmen lassen;
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d. die Ware
nach Feststellung der Mängel im Sinne von Absatz 2 von der Gegenpartei in
Gebrauch genommen wird oder falls die Verwendung der Ware nach der
Feststellung im Sinne von Absatz 3 fortgesetzt wurde;
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e. die in
Artikel 10 genannte Garantiefrist verstrichen ist.
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Artikel 10: Mängel und Garantie
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10.1
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Wenn
innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach der Lieferung Mängel an einer von Boels Survey & Laserverkauften und gelieferten neuen Ware festgestellt werden, kann die
Gegenpartei von Boels Survey & Laser verlangen, dass Boels Survey & Laser entweder die Ware repariert oder
eine ersetzende Ware bzw. Ersatzteile liefert, Letzteres unter gleichzeitiger
Rücksendung der Mängelware bzw. der Teile.
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10.2
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Die
Gegenpartei kann den Ersatz der Ware erst verlangen, nachdem Boels Survey & Laser einmal mit
einer angemessenen Frist die Gelegenheit geboten wurde, die Mängel zu beheben.
Der Ersatz kann nicht verlangt werden, wenn die Abweichung zu geringfügig
ist, um einen Ersatz zu rechtfertigen.
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10.3
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Die
Gegenpartei A ist ferner berechtigt, (teilweise) Rückzahlung der
Auftragssumme zu verlangen, nachdem sie den Vertrag (teilweise) aufgelöst
hat, sofern dieser Vertrags sich auf die gelieferte Mängelware bezieht.
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10.4
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Die
in Artikel 10.2 genannten Garantiearbeiten werden von Boels Survey & Laser kostenlos
durchgeführt, wenn der Garantieanspruch von Gegenpartei A stammt. Dies gilt
im Besonderen für Transport- und Anfahrtskosten. Wenn der Garantieanspruch
von Gegenpartei B stammt, werden/können die Transportkosten sowie eventuelle
Reise- und Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit der Durchführung der betreffenden
Garantiearbeiten, wenn diese außerhalb der Niederlassung von Boels Survey & Laser stattfinden, der Gegenpartei B von Boels Survey & Laser in Rechnung gestellt.
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10.5
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Die
in Artikel 10.1 genannte Garantiefrist kann eventuell gegen Zuzahlung einer
zu vereinbarenden Summe verlängert werden.
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10.6
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Wenn
die Gegenpartei eine Behebung der Mängel verlangt und es Boels Survey & Laser nicht gelingt,
die Behebung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Entgegennahme der Ware zu
vollenden, wird Boels Survey & Laser für die Dauer der Behebungszeit der Gegenpartei
kostenlos eine ersetzende gleichwertige Ware zur Verfügung stellen, sofern Boels Survey & Laser eine derartige Ware vorrätig hat und ohne zu weiteren Verpflichtungen
gehalten zu sein.
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10.7
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Die
Gegenpartei kann sich bei fehlerhaftem Gebrauch der Ware, wie abnormalem,
derbem, unsachgemäßem oder zweckentfremdetem Gebrauch, Vernachlässigung und Nichteinhaltung
der Anweisungen in der Betriebsanleitung, nicht auf die Garantiebestimmung
berufen.
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10.8
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Die
Berechtigung von Gegenpartei B zur Auflösung des Vertrags aus welchem Grund
auch immer wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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Artikel 11: Haftung
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11.1
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Die
in diesem Artikel enthaltenen Bestimmungen gelten für mit der Gegenpartei B
abgeschlossene Verträge.
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11.2
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Die
Haftung von Boels Survey & Laser beschränkt sich ausdrücklich auf direkte Sachschäden und
Verletzungen der Gegenpartei B, die durch einen nachweislichen Mangel an der Ware
von Boels Survey & Laseroder durch seine in leitenden Funktionen angestellten Mitarbeiter
verursacht wurden.
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11.3
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Ferner
beschränkt sich die Haftung von Boels Survey & Laser auf den Betrag, der gegebenenfalls
unter der von Boels Survey & Laser abgeschlossenen Haftpflichtversicherung diesbezüglich
ausgezahlt wird, erhöht um den Eigenleistungsbetrag. Die Haftung von Boels Survey & Laser ist auf jeden Fall höchstens auf die Auftragssumme begrenzt.
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11.4
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Boels Survey & Laser ist niemals zur Erstattung von Betriebsschäden, Folgeschäden, Umsatz-
und/oder Gewinneinbußen, Verzögerungsschäden und/oder Stillstandsschäden
gehalten.
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11.5
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Gegenpartei
B schützt Boels Survey & Laser vor eventuellen Forderungen Dritter bzw. vor der Haftung
gegenüber Dritten.
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11.6
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Boels Survey & Laser haftet niemals für Schäden, die die Folge von Sicherheitsmängeln an einer
Ware sind.
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Artikel 12: Annullierung und Auflösung bei
Fernkauf
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12.1
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Wenn
Gegenpartei B in allen anderen Fällen oder auf andere Weise, als unter Absatz
4.3 genannt, den Auftrag annulliert, schuldet Gegenpartei B Boels Survey & Laser 25 % der
vereinbarten Summe zuzüglich der diesbezüglichen USt., mit einem Minimum von
€ 100,00 netto.
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12.2
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Wenn
es sich um einen Fernkauf handelt, ist Gegenpartei A berechtigt, den Vertrag
innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen
aufzulösen. Wenn Gegenpartei A diese Möglichkeit der Vertragsauflösung nutzt,
hat sie Boels Survey & Laser dies gemäß dem auf der Website von Boels Survey & Laser beschriebenen
Rücksendeverfahren mitzuteilen und die Ware innerhalb von 7 Arbeitstagen nach
dem Datum der Auflösung auf ihre Kosten an Boels Survey & Laserzurückzusenden, unter Angabe
der im Rahmen des Rücksendeverfahrens erhaltenen Rücksendenummer. Der von
Gegenpartei A bezahlte Kaufbetrag wird innerhalb von 30 Tagen nach der
Auflösung an Gegenpartei A zurückgezahlt, abzüglich der im Rücksendeverfahren
genannten Bearbeitungskosten. Die Auflösung ist nicht möglich im Hinblick auf
Waren, die beschädigt sind, sich nicht mehr in der ungeöffneten
Originalverpackung befinden, gebraucht wurden oder für den Verkauf ungeeignet
geworden sind.
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12.3
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Boels Survey & Laser ist berechtigt, zurückgesandte Waren, die sich nicht mehr in dem Zustand
befinden, in dem diese an Gegenpartei A geliefert wurden, also einschließlich
Originalverpackung, Betriebsanleitung und Garantienachweisen, abzulehnen und
eine eventuelle Wertminderung und/oder Rücksendekosten mit der
zurückzuzahlenden Summe zu verrechnen.
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12.4
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Boels Survey & Laser ist nicht für die Verarbeitungszeiten, die Banken bei der Abwicklung von
Rückzahlungen anwenden, verantwortlich.
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Artikel 13: Bezahlung
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13.1
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Vorbehaltlich
anderslautender schriftlicher Vereinbarungen muss die Auftragssumme
unmittelbar nach Abschluss des Vertrags bezahlt werden. Im Falle der
Fakturierung muss die Auftragssumme innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
bezahlt sein, sofern schriftlich nicht anderes vereinbaret wurde oder auf der
Rechnung etwas anderes angegeben ist. In Einzelfällen kann Boels Survey & Laser eine
Bankgarantie oder Vorauszahlung verlangen.
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13.2
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Alle
Bezahlungen müssen in den Geschäftsräumen von Boels Survey & Laser oder auf ein von ihr
anzugebendes Konto vorgenommen werden. Im Falle der Bezahlung per
Bankanweisung gilt der Tag, an dem der Betrag dem Konto von Boels Survey & Laser gutgeschrieben wird, als Zahlungsdatum.
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13.3
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Falls
die Gegenpartei nicht innerhalb der festgesetzten Frist bezahlt, ist sie in
Verzug, ohne dass diesbezüglich eine Inverzugsetzung erforderlich ist. In
diesem Fall muss die Gegenpartei für den ausstehenden Betrag ab dem
Fälligkeitsdatum bis zum Tag der vollständigen Bezahlung Verzugszinsen in
Höhe der gesetzlichen Zinsen zahlen. Die Verzugszinsen sind unverzüglich und
ohne Inverzugsetzung fällig. Alle mit dem Inkasso von Rechnungsbeträgen
verbundenen Kosten (einschließlich der außergerichtlichen Inkassokosten)
gehen zu Lasten der Gegenpartei. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen
mindestens 15 % der Hauptsumme mit einer Mindestgebühr von € 340,00,
zuzüglich Umsatzsteuer.
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13.4
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Falls
die Gegenpartei ihre Vertragspflichten nicht, nicht fristgerecht oder nicht
ordnungsgemäß erfüllt, hat Boels Survey & Laser, soweit möglich kumulativ, weiterhin einen
Anspruch auf:
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a.
Aussetzung der Durchführung des jeweiligen Vertrags
und/oder damit unmittelbar zusammenhängender Verträge, ausdrücklich einschließlich
der Verpflichtung zur Übergabe einer noch zu liefernden oder in Reparatur
befindlichen Ware, bis ausreichende Sicherheit über die Bezahlung herrscht;
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b.
vollständige oder teilweise (außergerichtliche) Auflösung
des jeweiligen Vertrags und damit unmittelbar zusammenhängender Verträge,
ohne dass Boels Survey & Laser dadurch schadenersatzpflichtig wird;
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c.
Erstattung des Boels Survey & Laser entstandenen Schadens.
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13.5
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Im Falle des
(vorläufigen) Vergleichsverfahrens, Konkurses, der Stilllegung, Liquidation,
Schuldsanierung oder der Entmündigung der Gegenpartei werden alle Forderungen
von Boels Survey & Lasergegenüber der Gegenpartei sofort einforderbar und ist Boels Survey & Laser nach
eigenem Ermessen berechtigt, seine vertraglichen Verpflichtungen aufzuschieben
bzw. den Vertrag durch eine einmalige Mitteilung völlig oder teilweise
aufzulösen, ohne dass dazu eine Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Einschreiten
erforderlich ist, unbeschadet des Rechtes von Boels Survey & Laser, Erfüllung und/oder
Schadenersatz zu verlangen.
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13.6
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Boels Survey & Laser ist
berechtigt, alle seine Forderungen gegenüber der Gegenpartei mit einer oder
mehreren Forderungen der Gegenpartei, die die Gegenpartei gegenüber Boels Survey & Laser hat, zu verrechnen.
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Artikel 14: Höhere Gewalt
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14.1
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Boels Survey & Laser ist gegenüber der Gegenpartei zu keinerlei Schadenersatzleistung gehalten,
wenn Boels Survey & Laser aufgrund höherer Gewalt seinen Verpflichtungen nicht, nicht
ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommen konnte.
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14.2
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Unter
höherer Gewalt wird Folgendes verstanden: jede Bedingung, die außerhalb der
Macht von Boels Survey & Laser liegt und von solcher Art ist, dass die Erfüllung des
Vertrags billigerweise nicht von Boels Survey & Laser verlangt werden kann. Darunter fallen
unter anderem: Streik, Aufruhr, Krieg und andere Unruhen, Boykotts,
Blockaden, Naturkatastrophen, Epidemien, Mangel an Rohstoffen, Verhinderung
und Unterbrechung der Transportmöglichkeiten, extreme Witterungsbedingungen,
Feuer, Maschinenschäden, Störungen im Betrieb von Boels Survey & Laser, Probleme bei Zulieferern
und/oder Maßnahmen von Behörden.
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Artikel 15: Eigentumsvorbehalt und
Sicherheit
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15.1
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Die
gelieferten Waren bleiben Eigentum von Boels Survey & Laser, bis die Gegenpartei alle ihre Boels Survey & Laser diesbezüglich geschuldeten Summen vollständig bezahlt hat. Darunter werden
auch die Auftragssumme, eventuell aufgrund der Verkaufsbedingungen oder des
Vertrags zu zahlende Zuschläge, Zinsen, Steuern und Kosten verstanden. Boels Survey & Laser ist berechtigt, von der Gegenpartei eine Sicherheit hinsichtlich der
Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu verlangen, falls Boels Survey & Laser dies als erforderlich
erachtet.
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15.2
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Bevor
das Eigentum auf die Gegenpartei übergegangen ist, ist diese nicht
berechtigt, die Ware zu veräußern, an Dritte zu vermieten oder in Gebrauch zu
geben, zu verpfänden oder auf andere Weise zu Gunsten von Dritten zu
belasten.
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15.3
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Solange Boels Survey & Laser Eigentümer der Ware ist, wird die Gegenpartei Boels Survey & Laser unverzüglich
schriftlich davon in Kenntnis setzen, falls die Ware gepfändet wird oder
falls in irgendeiner Weise Anspruch auf die Ware (oder irgendeinen Teil der
Ware) erhoben wird. Falls die Gegenpartei von einer möglichen Pfändung der
Ware erfährt, muss sie Boels Survey & Laser davon in Kenntnis setzen. Darüber hinaus wird
die Gegenpartei Boels Survey & Laser nach erster Aufforderung mitteilen, wo sich die jeweilige
Ware befindet.
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15.4
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Im
Falle einer Pfändung (eines Teils) der Ware, des (vorläufigen)
Vergleichsverfahrens oder des Konkurses der Gegenpartei wird die Gegenpartei
den Gerichtsvollzieher, Vergleichsverwalter oder Konkursverwalter, der die
Pfändung veranlasst hat, unverzüglich über die (Eigentums-)rechte von Boels Survey & Laser informieren.
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15.5
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In
allen oben genannten Fällen sind alle Forderungen von Boels Survey & Laser gegenüber der Gegenpartei sofort und vollständig einforderbar, ist die
Gegenpartei zur unverzüglichen Rückgabe unbezahlter Waren gehalten und hat Boels Survey & Laser das Recht, sich Zugang zu den Geländen und Gebäuden der Gegenpartei zu
verschaffen und diese zu betreten, um die betreffenden Waren in Besitz zu
nehmen. Alle damit verbundenen Kosten und demzufolge von Boels Survey & Laser erlittenen und
zu erleidenden Schäden gehen zu Lasten der Gegenpartei.
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Artikel 16: Vertraulichkeit
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Boels Survey & Laser respektiert die Vertraulichkeit der Gegenpartei A. Boels Survey & Laser wird die
persönlichen Angaben der Gegenpartei A dem geltenden Datenschutzgesetz und
der Vertraulichkeitserklärung, die auf der Website von Boels Survey & Laser einzusehen ist,
entsprechend verarbeiten. Gegenpartei A stimmt der Verarbeitung ihrer
persönlichen Angaben zu.
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Artikel 17: Anwendbares Recht und
Gerichtsstand
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17.1
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Abweichende
Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich erfolgt sind. Dies gilt auch für ein Abstandnehmen von dieser
Schriftformabrede selbst.
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17.2
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Sollte
irgendeine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden davon die
übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
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17.3
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Erfüllungsort
und ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Klagen im Urkunden- und
Wechselprozess- ist, wenn die Gegenpartei Kaufmann, eine juristische Person
des privaten oder des öffentlichen Rechts ist, für beide Teile und für
sämtliche Ansprüche der Hauptsitz der Boels Survey & LaserGeo & Safety B.V., Andelst,
die Niederlande. Boels Survey & Laser kann auch am allgemeinen Gerichtsstand der Gegenpartei
klagen.
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17.4
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Es
findes ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
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©
Boels Verhuur B.V. 08-2018
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